Welche AI-Act-Pflichten treffen Unternehmen, die eine LLM-API nutzen?
Seit dem 2. August 2026 wird der EU AI Act für Allzweck-KI-Modelle mit Bußgeldern durchgesetzt. Die gute Nachricht für die meisten Unternehmen: Wer ein fremdes Modell nur über eine API nutzt, ist in der Regel „Betreiber“ (Deployer) und trägt deutlich schlankere Pflichten als der Modellhersteller. Die schlechte Nachricht: „schlanker“ heißt nicht „keine“.
Die Rollenfrage zuerst
Der AI Act verteilt Pflichten nach Rollen. Der Anbieter (Provider) eines Allzweck-KI-Modells (etwa Mistral oder OpenAI) trägt die Modellpflichten aus Art. 53 (technische Dokumentation, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Urheberrechts-Policy). Der Betreiber (Deployer), also Ihr Unternehmen, wenn es die API einsetzt, trägt Einsatzpflichten. Vorsicht bei zwei Grenzfällen: Wer ein Modell wesentlich verändert (z. B. durch Fine-Tuning mit erheblichem Rechenaufwand) oder unter eigenem Namen vermarktet, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen. Und wer KI-Systeme in Hochrisiko-Bereichen einsetzt (etwa Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur), trägt die deutlich strengeren Hochrisiko-Betreiberpflichten aus Art. 26 (für die meisten dieser Bereiche ab dem 2. Dezember 2027, siehe Zeitplan).
Die drei Pflichten, die fast jeden treffen
- KI-Kompetenz (Art. 4): Seit Februar 2025 gilt eine Pflicht zur KI-Kompetenz. Mit dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) ist sie abgeschwächt: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern, die mit KI-Systemen arbeiten; ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie nicht mehr garantieren. Das heißt praktisch weiterhin: dokumentierte Schulungen oder Leitlinien für alle, die KI-Ausgaben verwenden oder weitergeben.
- Transparenz (Art. 50): Interagiert ein KI-System direkt mit Menschen (Chatbot auf der Website, Voice-Assistent), muss das für die Nutzer erkennbar sein. KI-generierte Inhalte, die als Deepfakes oder journalistisch wirkende Texte veröffentlicht werden, müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026; nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung durch Anbieter generativer Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, läuft eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.
- Auswahlverantwortung: Keine explizite Einzelnorm, aber die praktische Konsequenz aus DSGVO + AI Act: Wer einen KI-Anbieter einsetzt, muss dessen Compliance prüfen können: AVV, Hosting-Standorte, Modell-Dokumentation. Genau dafür existiert unsere Anbieter-Datenbank: Sie zeigt, welcher Anbieter welche Nachweise tatsächlich vorlegt.
Was Sie vom Anbieter verlangen sollten
Als Betreiber erben Sie das Dokumentationsrisiko Ihres Anbieters. Prüfen Sie vor Vertragsschluss: Hat der Modellhersteller den GPAI Code of Practice unterzeichnet (öffentliche Signatarliste der EU-Kommission, Mistral und Aleph Alpha stehen darauf)? Stellt der API-Anbieter klar, welche Rolle er selbst einnimmt (etwa IONOS, das seine Distributor-/Provider-Rolle öffentlich dokumentiert)? Liegt eine Modell-Dokumentation vor, auf die Sie sich im Auditfall berufen können? Ein Anbieter, der diese Fragen nicht beantwortet, verlagert sein Compliance-Risiko auf Sie.
Zeitplan und Bußgelder
Die GPAI-Pflichten gelten seit August 2025, die Durchsetzung mit Bußgeldern seit dem 2. August 2026. Für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus die Fristen verschoben: Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III (etwa Personalauswahl, Bildung, Kreditvergabe) ab dem 2. Dezember 2027, KI in regulierten Produkten nach Anhang I (etwa Medizinprodukte, Maschinen) ab dem 2. August 2028. Bußgelder reichen je nach Verstoß bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die für Betreiberpflichten relevanten Rahmen liegen darunter, sind aber empfindlich genug, um die Dokumentation ernst zu nehmen.