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Welche AI-Act-Pflichten treffen Unternehmen, die eine LLM-API nutzen?

Seit dem 2. August 2026 wird der EU AI Act für Allzweck-KI-Modelle mit Bußgeldern durchgesetzt. Die gute Nachricht für die meisten Unternehmen: Wer ein fremdes Modell nur über eine API nutzt, ist in der Regel „Betreiber“ (Deployer) und trägt deutlich schlankere Pflichten als der Modellhersteller. Die schlechte Nachricht: „schlanker“ heißt nicht „keine“.

Die Rollenfrage zuerst

Der AI Act verteilt Pflichten nach Rollen. Der Anbieter (Provider) eines Allzweck-KI-Modells (etwa Mistral oder OpenAI) trägt die Modellpflichten aus Art. 53 (technische Dokumentation, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Urheberrechts-Policy). Der Betreiber (Deployer), also Ihr Unternehmen, wenn es die API einsetzt, trägt Einsatzpflichten. Vorsicht bei zwei Grenzfällen: Wer ein Modell wesentlich verändert (z. B. durch Fine-Tuning mit erheblichem Rechenaufwand) oder unter eigenem Namen vermarktet, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen. Und wer KI-Systeme in Hochrisiko-Bereichen einsetzt (etwa Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur), trägt die deutlich strengeren Hochrisiko-Betreiberpflichten aus Art. 26 (für die meisten dieser Bereiche ab dem 2. Dezember 2027, siehe Zeitplan).

Die drei Pflichten, die fast jeden treffen

Was Sie vom Anbieter verlangen sollten

Als Betreiber erben Sie das Dokumentationsrisiko Ihres Anbieters. Prüfen Sie vor Vertragsschluss: Hat der Modellhersteller den GPAI Code of Practice unterzeichnet (öffentliche Signatarliste der EU-Kommission, Mistral und Aleph Alpha stehen darauf)? Stellt der API-Anbieter klar, welche Rolle er selbst einnimmt (etwa IONOS, das seine Distributor-/Provider-Rolle öffentlich dokumentiert)? Liegt eine Modell-Dokumentation vor, auf die Sie sich im Auditfall berufen können? Ein Anbieter, der diese Fragen nicht beantwortet, verlagert sein Compliance-Risiko auf Sie.

Zeitplan und Bußgelder

Die GPAI-Pflichten gelten seit August 2025, die Durchsetzung mit Bußgeldern seit dem 2. August 2026. Für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus die Fristen verschoben: Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III (etwa Personalauswahl, Bildung, Kreditvergabe) ab dem 2. Dezember 2027, KI in regulierten Produkten nach Anhang I (etwa Medizinprodukte, Maschinen) ab dem 2. August 2028. Bußgelder reichen je nach Verstoß bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die für Betreiberpflichten relevanten Rahmen liegen darunter, sind aber empfindlich genug, um die Dokumentation ernst zu nehmen.