Methodik: Was „belegt“ bei uns heißt
belegbar.eu ist eine Evidenz-Datenbank, keine Bestenliste. Wir bewerten nicht, wir belegen. Wo wir nichts belegen können, sagen wir das.
Wer hier arbeitet
Ein KI-Agent sammelt die Quellen, liest sie und vergleicht sie mit dem Profil. Felix Lind prüft das Ergebnis und gibt es frei. Nichts geht ohne seine Freigabe online, auch kein Fall und kein Dossier. Belegt wird die Fundstelle: was wann wo stand, mit Abrufdatum, Prüfsumme und, wo vorhanden, Archivkopie. Ob die Angabe des Anbieters stimmt, verantwortet der Anbieter. Keine Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben, keine Rechtsberatung.
Die drei Statusstufen
Preise: eine vierte Stufe
Preise tragen dieselben drei Status wie jede andere Angabe. Dazu kommt eine vierte, die es nur bei Preisen gibt: kein öffentlicher Preis. Sie steht dort, wo der Anbieter für ein Modell nachweislich keinen Preis veröffentlicht: Enterprise-Vertrieb, „auf Anfrage“, Preisliste erst nach Login, oder noch nicht veröffentlicht. Das ist keine Lücke in unseren Daten, sondern eine Eigenschaft des Angebots, und sie ist über die verlinkte Quelle belegt. „unbelegt“ heißt dagegen: Wir haben keinen Preis gefunden; der Anbieter könnte einen veröffentlicht haben.
Wo nicht je Token abgerechnet wird, nennen wir die Einheit des Anbieters (GPU-Stunde, Bild, Minute, Monat) und den niedrigsten Wert („ab“). Preise verschiedener Einheiten vergleichen wir nicht. Jeder Preis trägt sein Abrufdatum; Archivkopien der Preisseiten liegen im Repository.
Beleg-Quote
Die Beleg-Quote eines Anbieters ist der Anteil seiner erfassten Angaben mit Status „belegt“. Sie misst Nachweisbarkeit, nicht Qualität. Ein junger Anbieter mit ehrlicher Dokumentation kann eine höhere Quote haben als ein Konzern mit verstreuten PDFs.
Prüfdatum und Korrekturen
Jede Angabe trägt das Datum ihrer letzten Prüfung. Anbieterangaben ändern sich. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie an hallo@belegbar.eu; wir prüfen und korrigieren mit neuem Prüfdatum.
Unabhängigkeit: Was wir von Anbietern nicht annehmen
Diese Datenbank ist nur so viel wert wie ihre Neutralität. Deshalb gilt für alle gelisteten Anbieter dieselbe Regel, ohne Ausnahme für die am besten belegten:
- Kein Logo, kein Badge, kein Link-Tausch. Auf belegbar.eu erscheint kein Anbieter-Logo und keine „Partner“-Kennzeichnung. Wir setzen keine Affiliate-Links und nehmen an keinem Empfehlungsprogramm teil.
- Keine Gegenleistung für Einträge oder Status. Wir nehmen keine Testzugänge, Guthaben, Tokens, Rabatte oder Bezahlung dafür an, dass ein Anbieter gelistet, ein Status vergeben, ein Fall eröffnet, verzögert oder ausgeräumt wird. Angebote dieser Art lehnen wir ab und dokumentieren sie auf Anfrage. Die einzige Ausnahme ist der Eintritt zum veröffentlichten Festpreis: ein Anbieter kann seine Aufnahme beantragen oder eine Zusage hinterlegen lassen. Beides ist Arbeit auf seinen Wunsch, wird im Profil ausgewiesen und ändert weder Status noch Wortlaut noch Reihenfolge. Regel seit 16.09.2026.
- Keine Sponsorenposts. Wenn wir über einen Anbieter schreiben oder posten, dann weil die Belege es hergeben. Nicht, weil er uns darum gebeten oder dafür etwas geboten hat.
Finanzierung, Stand 16.09.2026: belegbar.eu wird privat von Felix Lind betrieben und hat bisher keine Einnahmen. belegbar.eu betreibt keine eigene KI-Infrastruktur und ist an keinem gelisteten Anbieter beteiligt. Seit dem 16.09.2026 gibt es drei bezahlte Leistungen, alle zum veröffentlichten Festpreis und ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG): das Anbieter-Dossier für die Käuferseite (390 €), die Aufnahme auf eigenen Antrag (490 €) und die hinterlegte Zusage (190 €). Es gilt: Bezahlte Leistungen beeinflussen weder Statusstufen noch Reihenfolge, Verified-Kennzeichen oder Fälle; Einnahmen von gelisteten Anbietern bleiben unter einem Drittel der Gesamteinnahmen; jede Einnahmequelle wird an dieser Stelle mit Datum ausgewiesen. Fehlt hier ein Eintrag, gibt es keine. Stand der Einnahmen: 0 € (16.09.2026).
Verified-Stempel: Was er bedeutet und wie man ihn bekommt
Der Stempel „Verified“ mit Datum sagt nicht „geprüft gut“. Er sagt: Dieser Anbieter hat sich an seine Aussagen gebunden. Er hat die Dokumente selbst benannt, wir haben sie geprüft, und eine benannte Rolle im Unternehmen hat das Profil gegengelesen. Ab dann ist jede Abweichung zwischen Dokument und Website ein Fall, den der Anbieter selbst mit Datum unterschrieben hat. Regel seit 06.09.2026 (vorher genügte es, überhaupt Nachweise einzureichen):
- Drei Felder belegt. AVV, Subprozessorenliste und die Zusage, nicht mit Kundendaten zu trainieren, stehen durch vom Anbieter benannte Primärdokumente auf „belegt“: Vertragsdokument, Liste, Policy. Ein Link ist so gut wie ein PDF; Marketing-Seiten, Badges und Absichtserklärungen zählen nicht. Es sind dieselben drei Felder wie im Filter „nur AVV, Subprozessoren und Trainings-Opt-out belegt“ auf der Übersicht.
- Die Speicherfrage beantwortet. Zur Speicherung von Anfragen und Antworten (Zero Data Retention) liegt entweder ein Dokument vor, oder der Anbieter sagt ausdrücklich, dass es keine Zusage gibt. Beides tragen wir mit Datum ein. Was nicht geht: die Frage offenlassen.
- Gegengelesen. Eine benannte Rolle (etwa „Datenschutzbeauftragter“ oder „CTO“) bestätigt, dass das Profil den Stand des Unternehmens wiedergibt. Wir veröffentlichen die Rolle, keinen Namen.
- Datiert, nicht dauerhaft. Der Stempel trägt sein Datum sichtbar. Ändern sich Fakten wesentlich (neuer Eigentümer, ausgelaufenes Zertifikat, geänderte Policy) oder findet der monatliche Quellenlauf ein verschwundenes Dokument, prüfen wir neu; bis dahin steht der Stempel mit altem Datum, danach fällt er oder wird erneuert.
Der Weg dorthin, die Sieben-Tage-Zusage für nachgereichte Belege und die Betreffzeilen stehen auf der Seite Für Anbieter.
Was Verified nicht ist: Es ist nicht käuflich, kein Ranking-Vorteil und keine Bedingung für die Aufnahme. Gelistet wird, wer relevant ist, mit oder ohne Mitwirkung. Anbieter können der Listung ihrer öffentlich verfügbaren Angaben nicht widersprechen, wohl aber jederzeit Korrekturen mit Beleg verlangen.
Fälle: Wenn Behauptung und Beleg auseinanderlaufen
Die drei Statusstufen sagen, ob eine Angabe belegt ist. Ein Fall dokumentiert etwas Schärferes: dass zwei öffentliche Aussagen desselben Anbieters (oder eine Marketing-Aussage und das eigene Primärdokument) nicht zugleich wahr sein können. Ein Fall ist kein Urteil über Qualität, Rechtskonformität oder Absicht. Er hält fest, was wo stand, und wann.
- Voraussetzung. Es genügt nicht, dass ein Beleg fehlt. Das ist „beansprucht“. Ein Fall braucht zwei prüfbare, öffentliche Textstellen, die sich widersprechen. Wir zitieren beide wörtlich, mit Abrufzeitpunkt, SHA-256-Hash der abgerufenen Seite und, wo möglich, einer Kopie im Internet Archive. So bleibt der Fall nachprüfbar, auch wenn der Anbieter die Seite später ändert. Und niemand kann uns vorwerfen, wir hätten den Wortlaut nachträglich angepasst.
- Der Anbieter erfährt es zuerst. Wir schreiben den Anbieter an, mit dem vollständigen Text des Falls; am selben Tag erscheint der Fall hier als offen. Ab dieser Mail läuft eine Antwortfrist von 14 Tagen. Erst nach Ablauf der Frist kann ein Fall ohne Antwort bestätigt werden. Unser Build-Werkzeug veröffentlicht keinen Fall, in dem das Datum dieser Benachrichtigung fehlt.
- Die Antwort erscheint wörtlich. Was der Anbieter uns schickt, steht ungekürzt neben dem Fall. Wir kommentieren, aber wir kürzen nicht.
- Vier Zustände. offen (informiert, Frist läuft) · beantwortet (Antwort liegt vor, wird geprüft) · ausgeräumt (Aussage korrigiert oder belegt, der Widerspruch besteht nicht mehr) · bestätigt (Frist verstrichen oder Antwort räumt den Widerspruch nicht aus; eine spätere Antwort ist jederzeit möglich).
- Nichts wird gelöscht. Auch ein ausgeräumter Fall bleibt mit seinem Verlauf stehen. Dass ein Anbieter eine Aussage innerhalb von Tagen korrigiert hat, ist eine der nützlichsten Informationen, die diese Datenbank enthalten kann.
Was ein Fall nicht ist: kein Ranking, nicht käuflich, nicht abwendbar durch Sponsoring. Und kein Pranger. Wir schreiben ihn so, dass der Anbieter ihn mit einer Korrektur ausräumen kann und danach besser dasteht als vorher.
Verfallen Belege? Ja. Deshalb prüfen wir sie
Eine Evidenz-Datenbank verfällt nicht dadurch, dass Angaben falsch werden, sondern dadurch, dass ihre Belege verschwinden. Anbieter bauen ihre Websites um, Dokumente wandern, Domains werden zusammengelegt. Ein Link, der ins Leere zeigt, ist schlimmer als eine fehlende Angabe: Er täuscht Nachweisbarkeit vor.
Deshalb prüfen wir regelmäßig jede hinterlegte Quellen-URL, und zwar nicht nur auf den Statuscode. Eine gelöschte Dokumentseite antwortet häufig mit „200 OK“, weil der Server auf die Startseite weiterleitet. Wir bewerten deshalb das Ziel der Weiterleitung mit: Landet ein tief verlinktes Dokument auf einer Startseite, gilt der Beleg als verloren.
Ein Beispiel vom 24. August 2026: Der öffentliche Auftragsverarbeitungsvertrag von STACKIT war bis dahin als PDF verlinkt und der AVV entsprechend als „belegt“ geführt. Beim Quellen-Check leitete die gesamte alte Domain auf die neue Startseite um; das Dokument war öffentlich nicht mehr auffindbar. Wir haben die Angabe auf „unbelegt“ zurückgesetzt und die verlorene URL in der Anmerkung dokumentiert. Das heißt ausdrücklich nicht, dass STACKIT keinen AVV hätte. Er lässt sich nur nicht mehr öffentlich nachweisen. Genau diesen Unterschied festzuhalten, ist der Zweck dieser Datenbank. Solche Wechsel stehen seitdem im Änderungsprotokoll, das aus der öffentlichen Git-Historie berechnet wird.
Am selben Tag ging es auch in die andere Richtung: DeepLs BSI-C5-Angabe stand als „beansprucht“, weil zum Erfassungszeitpunkt nur eine Selbstverpflichtung auffindbar war. Die Prüfung förderte Blogbeitrag und Pressemitteilung zum tatsächlich erteilten C5-Typ-2-Testat zutage. Die Angabe steht seitdem auf „belegt“, mit eigenem Prüfdatum.
Quellenlauf: was jedes Profil zeigt
Mindestens einmal im Monat ruft ein Skript jede Quellen-URL ab und vergleicht den sichtbaren Text mit dem Stand, den wir zuletzt gelesen haben (Hash über den Text; Skripte, Stile und die Zeitstempel neu erzeugter PDFs zählen nicht). Jedes Profil zeigt das Ergebnis im Kasten „Quellenlauf“ über dem Fuß:
- nachgelesen: wie viele der belegenden Quellen der Lauf inhaltlich verglichen hat. Startseiten zählen nicht, sie belegen nichts. Eine Quelle, die erst nach dem letzten Lauf eingetragen wurde, fehlt bis zum nächsten.
- unverändert: Text gleich wie beim letzten Lesen.
- verändert und gelesen: Der Text hat sich bewegt. Der KI-Agent hat die Quelle gelesen und mit dem Profil abgeglichen, Felix Lind hat geprüft und freigegeben. Änderte sich dabei eine Aussage, steht der Wechsel im Änderungsprotokoll; meist sind es Menüpunkte oder Zähler.
- offen: verändert und noch nicht gelesen. Diese Zahl steht absichtlich öffentlich da: Sie zeigt, dass wir nachlesen, auch wenn nichts passiert, und sie zwingt uns, Änderungen zügig zu lesen.
- verschwunden: beim letzten Lauf nicht mehr erreichbar.
An jeder Quelle steht zusätzlich, seit wann ihr Text unverändert ist, oder dass er sich verändert hat und noch nicht gelesen wurde. Dieselben Zahlen stehen in den Rohdaten jedes Profils im Feld quellenlauf.
Prüfdatum je Angabe
Jedes Profil trägt ein Datum der letzten vollständigen Prüfung. Wird eine einzelne Angabe zwischendurch nachgeprüft, bekommt sie zusätzlich ihr eigenes Prüfdatum, sichtbar an der Quelle und in den Rohdaten. So behauptet ein Profil nie, alle seine Angaben seien gleichzeitig geprüft worden.
Lizenz
Die Daten dieser Datenbank stehen unter CC BY 4.0: Nutzung und Zitat sind frei, mit Namensnennung „belegbar.eu“ und Angabe des Prüfdatums. Maschinenlesbare Rohdaten: daten.json.
Regeländerungen
Diese Seite ändert sich. Jede Änderung einer Regel steht hier mit Datum, damit niemand raten muss, was wann galt. Die Git-Historie der Seite ist der Beleg.
- 06.09.2026, Verified-Stempel. Vorher: es genügte, überhaupt Nachweise einzureichen. Seither: drei Felder belegt, Speicherfrage beantwortet, Rolle hat gegengelesen, Stempel datiert. Grund: ein Stempel ohne Bindung war nichts wert.
- 16.09.2026, Geld von Anbietern. Vorher: „Keine Bezahlung, nicht für Einträge, nicht für Status, nicht für Fälle.“ Seither: Bezahlung nur als Eintritt zum veröffentlichten Festpreis (Aufnahme auf Antrag, hinterlegte Zusage), ausgewiesen im Profil, gedeckelt auf ein Drittel der Einnahmen, ohne Einfluss auf Status, Wortlaut, Reihenfolge oder Fälle. Dazu das Anbieter-Dossier für Käufer als Leistung des Betreibers. Der Satz „Etwaige künftige Sponsorings werden als solche gekennzeichnet“ am Ende dieser Seite ist gestrichen; er widersprach „Keine Sponsorenposts“. Grund: Wer sich auf eigenen Wunsch prüfen oder festnageln lässt, trägt das Risiko selbst; das ist keine Gegenleistung, sondern Eintritt.
- 07.10.2026, Wortlaut zur Antwortfrist bei Fällen. Vorher: „Vor der Veröffentlichung schreiben wir den Anbieter an, mit dem vollständigen Text des Falls und einer Antwortfrist von 14 Tagen.“ (gleich auf der Seite für Anbieter). Seither: Der Anbieter erfährt es zuerst, am selben Tag erscheint der Fall als „offen“, die 14 Tage laufen ab der Mail bis „bestätigt“. Geändert hat sich nur der Satz, nicht die Praxis: Seit Fall 2026-001 wurde jeder Fall am Tag der Benachrichtigung als „offen“ veröffentlicht. Grund: Der alte Satz las sich wie „14 Tage vor der Veröffentlichung“, und eine Datenbank über widersprüchliche Sätze darf selbst keinen missverständlichen tragen.