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Souveräne KI für Kommunen und Behörden

Kommunen stehen beim KI-Einsatz unter doppeltem Druck: Der Erwartung, Verwaltungsleistungen mit KI effizienter zu machen — und Anforderungen, die strenger sind als in fast jeder Branche. Dieser Guide fasst zusammen, was eine Verwaltung von einem KI-Anbieter verlangen muss, bevor ein Bürger-Chatbot oder ein internes Assistenzsystem live geht.

Warum für Verwaltungen andere Maßstäbe gelten

Verwaltungsdaten sind häufig Sozialdaten, Gesundheitsdaten oder Daten aus hoheitlichen Verfahren — Kategorien mit besonderem Schutz. Dazu kommt die Vorbildfunktion: Eine Kommune, die Bürgerdaten an einen Anbieter mit ungeklärter Drittstaaten-Zugriffslage gibt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern Vertrauen. In der Praxis heißt das: EU-Eigentümerstruktur und EWR-Verarbeitung sind für die meisten kommunalen KI-Projekte keine Kür, sondern Ausschlusskriterium — die Details dazu im CLOUD-Act-Guide.

Die Mindest-Checkliste für die Anbieterauswahl

Vergaberechtlicher Hinweis

Souveränitätsanforderungen sind vergaberechtlich zulässig, wenn sie auftragsbezogen begründet sind — die EU-Cloud-Beschaffungen mit ihren SEAL-Stufen liefern dafür inzwischen Referenzmaterial. Wichtig ist die saubere Formulierung als Eignungs- oder Zuschlagskriterium („Verarbeitung ausschließlich im EWR“, „Testat nach BSI C5“, „keine Kontrolle durch Nicht-EU-Rechtsträger“) statt der Nennung von Wunschanbietern.

Realistische Einstiege

Die risikoärmsten kommunalen KI-Projekte nutzen deutsche oder europäische Inference-Anbieter mit belegtem AVV und C5-Umfeld für interne Zwecke — Textentwürfe, Protokollzusammenfassungen, interne Suche — bevor Bürgerdaten ins Spiel kommen. Welche Anbieter die Nachweise dafür heute tatsächlich vorlegen, zeigt unsere Datenbank mit Quelle und Prüfdatum pro Angabe.