belegbar.eu

Welcher europäische Inference-Anbieter ist DSGVO-konform und hostet ausschließlich in der EU?

Kurz: Keiner — jedenfalls stellt das niemand fest, der es dürfte. „DSGVO-konform“ ist kein Zustand eines Anbieters, sondern das Ergebnis Ihrer konkreten Verarbeitung; wir treffen diese Feststellung für keinen Anbieter. Prüfbar ist dagegen, ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen. Von 12 Inference-Anbietern erfüllen 8 alle drei nachweisbaren Bedingungen zugleich — Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, keine US-Eigentümerstruktur und ein belegter Auftragsverarbeitungsvertrag: Gcore (LU), GreenPT (NL), IONOS (AI Model Hub) (DE), Lyceum Technology (DE), OVHcloud (AI Endpoints) (FR), Regolo.ai (IT), Scaleway (FR), T-Systems / Open Telekom Cloud (AI Foundation Services) (DE). Wichtig: Der Unternehmenssitz ist nicht der Hosting-Standort. Wo ein einzelnes Modell tatsächlich läuft, steht — soweit belegbar — in der Modelltabelle des jeweiligen Profils; bei vielen Anbietern ist genau das unbelegt.

Alle drei Bedingungen belegt (8)

AnbieterSitzRechtsraumAVVHosting-Standort der Modelle
GcoreContern, LuxemburgEUbelegt Dokumentwählbar (Multi-Region, bis zu 6 Regionen pro Deployment), Edge-Inferenz-Netz (laut Pressemitteilung 180+ Standorte)
GreenPTUtrecht, NiederlandeEUbelegt DokumentEU (Scaleway, Paris, Frankreich), EU (Verda, Helsinki, Finnland)
IONOS (AI Model Hub)Montabaur, DeutschlandEUbelegt DokumentDeutschland
Lyceum TechnologyBerlin, DeutschlandEUbelegt DokumentEU (u.a. Frankreich, Deutschland, Dänemark)
OVHcloud (AI Endpoints)Roubaix, FrankreichEUbelegt DokumentGravelines, Frankreich
Regolo.aiFrosinone, ItalienEUbelegt DokumentItalien (Seeweb-RZ, Frosinone/Mailand)
ScalewayParis, FrankreichEUbelegt DokumentParis, Frankreich
T-Systems / Open Telekom Cloud (AI Foundation Services)Frankfurt am Main, DeutschlandEUbelegt DokumentT-Cloud, Deutschland, Azure, Schweden, GCP, Europa

EU-Sitz, aber AVV nicht belegt (2)

Nordference, STACKIT

Diese Anbieter sitzen in der EU und stehen unter keiner uns bekannten US-Eigentümerstruktur — es fehlt aber ein öffentlich nachweisbarer Auftragsverarbeitungsvertrag. Für Art. 28 DSGVO brauchen Sie einen; fragen Sie ihn vor Vertragsschluss an.

Keine Rechtsberatung. Die Rechtsraum-Einordnung folgt den Angemessenheitsbeschlüssen der EU-Kommission (Quelle, geprüft 24.08.2026).